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Bibliotheksordnung

Allgemeine Hinweise
Mutwillig zerstörte Medien sind zu ersetzen.
Eine Übertragung der Benutzer– und Jahreskarte ist nicht möglich.
 

Entlehnung
Die Entlehndauer beträgt 4 Wochen mit Verlängerungsmöglichkeit (vor Ort, Telefon und per E-Mail).
Bei Fristüberschreitung der entlehnten Medien  werden pro Woche/Medium Verzugsgebühren (siehe Gebühren) verrechnet.

Grenzlandbibliothek Eibiswald

Hauptplatz 27
8552 Eibiswald
Steiermark

+43 3466 470-49 buecherei@eibiswald.gv.at

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